Gemeinsame Zeitung, Dezember 2005
Weihnachtsbotschaft von Ortsvorsteher Horst Bruchmann
Liebe Heuersdorferinnen, liebe Heuersdorfer
Fast am Ende des Jahres 2005 hat der Sächsische Verfassungsgerichtshofüber den Normenkontrollantrag der Gemeinde Heuersdorf gegen das Heuersdorfgesetz vom 28.05.2004 entschieden. Das Heuersdorfgesetz ermöglicht grundsätzlich die Inanspruchnahme der gesamten Fläche der Ortschaft zu Zwecken der Braunkohlengewinnung und ordnet die Eingliederung in die Stadt Regis-Breitingen an. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der Gemeinde Heuersdorf, das Heuersdorf-Gesetz für verfassungswidrig und nichtig zu erklären, zurückgewiesen.
Ohne Zweifel stellt diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes einen Rückschlag im Kampf um den Erhalt des Ortes Heuersdorf dar. Die Gemeinde Heuersdorf kann sich nun selbst nicht mehr gegen die Regelungen des Heuersdorf-Gesetzes zur Wehr setzen. Wir sind zwar sehr enttäuscht von dieser Entscheidung, aber es bedeutet freilich nicht, dass den betroffenen Einwohnern gegen die Inanspruchnahme ihres Grundeigentums keine rechtlichen Mittel mehr zur Verfügung stünden. Die Kenntnisnahme, wie wenig in Sachsen Kultur und Geschichte, wie auch menschliches Leid für Wirtschaft und Volksvertretungen bedeuten, macht uns betroffen.
Über weitere Entscheidungen der Einwohner muss jetzt beraten werden. Viele Dinge sind zu bedenken und müssen in einem Handlungskonzept münden. Hierfür ist die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger, die sich bis jetzt noch keiner Umsiedlung zuwandten, notwendig. Wir werden dies organisieren. Die Mitteilung über die Vernichtung des Ortes fällt in die Adventszeit. Diese schöne Jahreszeit, die den Menschen Freude und Kraft schöpfen lassen will, bringt den Heuersdorfern Bedrückung und eine ungewisse Zukunft. Mit dem Urteil wurde dem Bergbau die Tür geöffnet, weitere Ortschaften zur Braunkohlenförderung zu opfern. Deshalb werden nach uns weitere Menschen diese Betroffenheit zu spüren bekommen. Möge die Adventszeit Besinnung bringen, dass nichtausschließlich Geld das Heil der Welt ist.
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Ortschaftsrates, eine schöne Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und besinnliche Stunden im Kreis Ihrer Familien. Gleichermaßen alle guten Wünsche zum bevorstehenden Jahreswechsel.
Ihr Ortsvorsteher
05. Dezember 2005
Gemeinsame Zeitung, September 2005
Zunehmende Anerkennung von Heuersdorf als Kulturstandort
Die staatliche Umsiedlungsstrategie für Heuersdorf zielt darauf, dem jetzigen Standort jede Daseinsberechtigung abzusprechen. Doch in letzter Zeit haben viele kulturell gebildete Besucher die Erhaltungswürdigkeit dieser historisch gewachsenen Kommune bestätigt.
Am 28. Juli war eine Gruppe von 31 Künstlern aus Deutschland, Israel und den palästinensischen Autonomiegebieten auf Reise durch die neuen Bundesländer. Der heranrückende Tagebau vor Heuersdorf galt für sie als Sinnbild für die Abgrundtiefe des Aufbau Ost insgesamt. Das Deutschlandradio notierte über den Besuch: In Heuersdorf kann man dem Scheitern der Politik zusehen. Die meisten Teilnehmer wüssten gar nichts von dem Ort, bemerkte der israelische Fotograf Roi Kuper. Das sei ein kleines Problem, das er aber nun groß und wichtig, auf visuelle Art herausstellen wollte. Trotz ihrer erklärten Abstandshaltung haben 14 der Künstler einen Aufruf zur Erhaltung von Heuersdorf unterschrieben.
Ihr Projekt Das Vermögen der Kunst wurde gemeinsam von der Bundesstiftung Kultur und dem Goethe Institut Tel Aviv gefördert. Einen Höhepunkt des Tages war der Vortrag des Wirtschaftswissenschaftlers Günther Moewes in der Taborkirche. Mit Bezug auf sein auflagenstarkes Buch Geld oder Leben verwies er auf das Prinzip der leistungslosen Geldvermehrung, durch das eine wohlhabende Minderheit die Hälfte des gesellschaftlichen Vermögens besässe. Dieses System funktioniere nur, weil sich die sonstige 90prozentige Mehrheit mit Niedriglöhnen begnügen müsse, während die Regierung des sozialen Friedens willen immer mehr Schulden aufnimmt. Der Leipziger Südraum gibt leidvolles Zeugnis von dieser These ab, worüber zwar kaum ein hiesiger Jugendlicher, dafür aber umso mehr die MIBRAG- und Vattenfall-Aktionäre erfreut sein können. (Es ist übrigens niemandem untersagt, selbst Anteile an diesen Energieunternehmen zu kaufen - ausreichendes Kapitalvermögen vorausgesetzt.)
Die im Frühjahr beschlossene Zusammenarbeit mit der Schaubühne Lindenfels (Leipzig) ist großartig angelaufen. Am 12. & 13. August führte das fringe ensemble vor überfüllten Zuschauerreihen das Stück Gespräch in Sizilien von Elio Vittorini auf. Besonders beeindruckend war die Einbeziehung des Publikums in die Handlung an dem quadratisch angelegten Bühne, die zugleich als Tafel für die von den Schauspielern servierten Essenshappen und Getränken diente. Auf diese Weise wurden nicht nur Augen und Ohren, sondern auch alle kulinarischen Geschmackssinne angesprochen. Der aufgetischte Kuchen stammte übrigens aus dem Backofen der Truppe selbst. Im Anschluss an die Vorstellung nahmen die größtenteils aus Leipzig angereisten Besucher die Gelegenheit wahr, sich mit den zahlreich erschienenen Heuersdorfern über die derzeitige Lage im Ort auszutauschen. Witterungsbedingt konnte das Stück nur am zweiten Abend unter freiem Himmel im Rittergutshof aufgeführt werden.
In diesem Monat wohnen nun zehn weitere Schauspieler bei uns, die ein neues Stück einstudieren. Der genaue Termin für die Uraufführung Anfang Oktober wird rechtzeitig bekannt gegeben. Eine befreundete Filmmacherin will auch die Heuersdorfer Baudenkmäler aus mehreren Jahrhunderten an Produktionsgesellschaften als Kulissendorf vermitteln. Bleibt Heuersdorf infolge des Urteils des sächsischen Verfassungsgerichtshofs erhalten, könnte vielleicht eine Freilichtbühne vor den historischen Fassaden des Ritterguts errichtet werden.
Gemeinsame Zeitung, Februar 2003
Staatssekretärin besucht Heuersdorf
Am 23. Januar besuchte die Staatssekretärin Frau Fischer aus dem Sächsischen Wirtschaftsministerium eine Einwohnerversammlung der Gemeinde Heuersdorf. Anlass des Besuches war die Erläuterung zur weiteren Verfahrensweise in der Auseinandersetzung um die Devastierung der Ortschaft Heuersdorf. Frau Fischer erläuterte:
Die Staatsregierung sieht nach wie vor keinen Weg der an der Devastierung vorbeiführt. Das Ministerium ist deshalb nicht an einer Kompromisslösung interessiert, sondern will ein Gerichtsurteil zu der strittigen Frage. Aus diesem Grund wird ein neues Heuersdorfgesetz erarbeitet. Der Gesetzentwurf wird Anfang Februar vorliegen und dann dem Justizministerium zur Prüfung übergeben. Anfang bis Mitte März wird dann das Anhörungsverfahren des fertiggestellten Referentenentwurfes dieses Gesetzes bis etwa Mitte Juni stattfinden. Danach erfolgt die Auswertung des Anhörungsverfahrens (Stellungnahmen der Beteiligten), so dass der Gesetzentwurf Anfang September dem Landtag übergeben werden kann womit das eigentliche Gesetzgebungsverfahren beginnt. Wann der Landtag das Gesetz verabschiedet kann heute nicht eingeschätzt werden.
Der Inhalt des Gesetzes wird sich nicht wesentlich von dem ersten unterscheiden. Es soll wieder ein Aspekt eingearbeitet werden, der grundsätzlich die Devastierung der Ortschaft erlaubt und es wird wieder ein Eingliederungsteil enthalten sein. Darüberhinaus werden die Rechte eines künftigen Ortschaftsrates festgelegt.
Die Gemeinde Heuersdorf wird nach vorliegen der Gesetzesbegründung eine Entscheidung treffen ob sie eine nochmalige Normenkontrollklage gegen das neue Gesetz einbringen wird. An Hand der vorliegenden Gutachten und der Struktur des Gesetzes sieht die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt dafür Erfolgschancen. Außerdem sollte sich die Volksvertretung Sachsens darüber im Klaren sein ob sie ein zweites Mal diesen Prozess, der etwa wieder 2 3 Jahre dauern könnte und mit dem Risiko einer weiteren Niederlage verbunden ist, tatsächlich einem Kompromiss vorzieht.
Trotz der starren Haltung der Staatsregierung mit einem Urteil den Heuersdorfstreit abzuschließen hat die Gemeinde Heuersdorf der Staatssekretärin ein Dokument übergeben das sie Neuer Heuersdorfvertrag nannte. Mit diesem Vertrag will die Gemeinde einen letzten Versuch zu einer Kompromisslösung unternehmen um möglichst schnell Rechtssicherheit für die MIBRAG wie auch für die Ortschaft zu erreichen. Der Vertrag ist ein Rohentwurf und muss zwischen den Beteiligten verhandelt werden. Die Bürgerinnen und Bürger von Heuersdorf erteilten der Kanzlei BBH in Berlin das Mandat für die Verhandlungsführung. An den Vertrag sollen beteiligt sein die Gemeinde Heuersdorf, die Sächsische Staatsregierung, der Regionale Planungsverband Westsachsen, die MIBRAG und die Gemeinde Deutzen. Der Vertrag enthält verbindliche Regelungen wie das Nebeneinander von Ortschaft und Bergbau gestaltbar ist.
Bruchmann
Bürgermeister
Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen interessiert Heuersdorf
Um sich über den derzeitigen Stand der Auseinandersetzung um die Gemeinde Heuerdorf zu informieren besuchten die Bundestagsabgeordneten Antje Hermenau, Peter Hettlich und der Sprecher der Grünen in Sachsen Dr. Gerstenberger die Gemeinde Heuersdorf. Im Gespräch, dem auch Bürger der Gemeinde beiwohnten, brachten die Abgeordneten zum Ausdruck, dass sie die Devastierung von Heuersdorf nach wie vor für nicht erforderlich halten. Die Braunkohlenverstromung wird sicherlich die nächsten 30 Jahre voraussichtlich noch eine Rolle spielen, aber die Klimaschutz- und Umweltschutzerfordernisse werden der Braunkohleförderung zunehmend auch ökonomische Belastungen auferlegen, die die Wirtschaftlichkeit beeinflussen. Die Sicherung einer zukünftigen Energieversorgung erfordert neben dem Erschließen umweltfreundlicher Energieerzeugung auch die Senkung des Energieverbrauches durch intelligente Steuerungsmaßnahmen. Dr. Kasek, der ebenfalls anwesend war, wies im Gespräch darauf hin, dass eine Gaspipeline von der Nordsee bis nach Böhlen errichtet wird, was u.U. auch zu einem veränderten Brennstoffeinsatz im KW Lippendorf führen könnte. Außerdem wies er auf die steigenden Durchschnittstemperaturen in Deutschland hin, die eine Klimaveränderung anzeigen. Er selbst zeichnet statistische Werte auf, an denen die Erwärmung auch im Leipziger Raum sichtbar ist.
Die Abgeordneten erklärten, dass sie versuchen werden überparteiliche Gespräche zu führen um die Problemstellung zu Heuersdorf möglichst breitgefächert zu diskutieren. Herr Hettlich erklärte sich bereit wegen seines Interesse für Heuersdorf auch Sprechstunden hier abzuhalten um auf dem Laufenden zu bleiben. Er bot dem Bürgermeister an, dass sich die Gemeinde jederzeit in seinem Leipziger Abgeordnetenbüro an ihn wenden könnte. Die Abgeordneten bemühen sich um einen Besuch des Bundesministers Trittin in Heuersdorf damit ihm Eindrücke vor Ort vermittelt werden können.
Bruchmann
Bürgermeister
Oberverwaltungsgericht entscheidet über Eilantrag der Gemeinde Heuersdorf
Aufgrund der ständigen Bedrängnis der Gemeinde zur Umsiedlung durch die MIBRAG und die sächsische Staatsregierung entstehen der Gemeinde erhebliche Nachteile gegenüber anderen Gemeinden. Obwohl es bisher keinerlei Rechtsgrundlage für eine Zerstörung der Gemeinde gibt, wird ihre Zerstörung permanent betrieben. Die Auswirkungen sind durch die MIBRAG erworbene dem Verfall preisgegebene Häuser, Einbußen in den finanziellen Zuweisungen des Staates, Fördersperre, Mehrbelastungen, Einwohnerrückgang, Stagnation in der Gemeindeentwicklung. Dies stellt einen massiven Eingriff in das Gemeinwesen und seiner verfassungsrechtlich geschützten Bereiche dar.
Zur Beendigung dieses Zustandes bzw. dessen Verhinderung strengte die Gemeinde vor nunmehr 2 Jahren ein Normenkontrollverfahren gegen den Braunkohlenplan Vereinigtes Schleenhain an. Durch die Überlastung der Gerichte konnte in den 2 Jahren noch nicht das Hauptsacheverfahren durchgeführt werden, so dass sich die Gemeinde zu dem Versuch entschloss, mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Vollzuges des Braunkohlenplanes, soweit er die bebaute Ortslage der Gemeinde betrifft, stabilisierende Verhältnisse für beide Parteien zu schaffen. Am 17. Dezember 2002 beschloss das Oberverwaltungsgericht unseren Antrag abzulehnen, weil nach Abwägung der Folgen für beide Seiten das Gericht für die geltend gemachten nachteiligen Folgen der Gemeinde kein überwiegendes Interesse an der Außervollzugsetzung des Braunkohlenplanes erkannte. Hierzu hat die Gemeinde zwar eine andere Auffassung, jedoch führt das Gericht in seinem Beschluss u.a. folgendes dazu aus:
In der Sache bleibt der Eilantrag jedoch ohne Erfolg. Dabei ist zur Klarstellung vorab darauf hinzuweisen, dass der Senat mit der vorliegenden Eilentscheidung nicht etwa darüber zu befinden hat, ob das Gemeindegebiet vor einer rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung im Normenkontrollverfahren gegen den Braunkohlenplan devastiert (abgebaggert) werden darf. Dies gilt nicht nur deshalb, weil offenbar bislang kein bestandskräftiger Rahmenbetriebsplan für den hier maßgeblichen Bereich des Gemeindegebiets der Antragstellerin besteht (so jedenfalls der insoweit unbestrittene Vortrag der Antragstellerin), sondern vor allem auch deshalb, weil die zwangsweise Auflösung der Antragstellerin für die Zwecke des Braunkohletagebaus ein förmliches Gesetz nach Maßgabe von Art. 88 Abs. 1 und Abs. 2 SächsVerf voraussetzt ( so ausdrücklich SächsVerfGH, Urt. v. 14.7.2000, 239 (241 f.)). Da ein solches Gesetz nicht vorliegt ....... ist eine Inanspruchnahme des Gemeindegebietes der Antragstellerin für den Braunkohlentagebau gegen deren erklärten Willen nach der derzeitigen Rechtslage ohnehin nicht möglich.
Das Gericht führt weiter aus, dass entgegen der Auffassung des Antragsgegners der Antrag der Gemeinde nach § 47 VwGO ebenso wie der Hauptsacheantrag statthaft ist und die Antragstellerin antragsbefugt ist.
So muss festgestellt werden, dass zwar eine Antragsablehnung vorliegt, aber die Ausführungen des Gerichtes im Beschluss sich mit der Rechtsauffassung der Gemeinde decken. Dem Beschluss sind außerdem Hinweise zu entnehmen, die bereits Argumente des Antragsgegners, die er im Hauptsacheverfahren einbrachte, entkräften. Die Gemeinde erkennt, dass nach dem Hauptsacheverfahren, das möglicherweise in absehbarer Zeit folgen wird, für beide Seiten Rechtsklarheit bestehen dürfte. Zur Unterstützung der Herstellung von Rechtssicherheit für beide Seiten hat die Gemeinde Heuersdorf kürzlich einen Vertragsentwurf unterbreitet, an den sie die Hoffnung zur Beendigung des Streites knüpft.
Bruchmann
Bürgermeister