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Marcel Braumann
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56. Sitzung der 3. Wahlperiode
08. Februar 2002
Antrag der PDS-Fraktion (DS 3/4018)
Thema: Teilhabe der Gemeinde
Heuersdorf an der Förderung des Freistaates zur Herstellung
annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse
- MdL Andrea Roth, Umweltpolitische Sprecherin der
PDS-Fraktion:
-
- Beachten: Es gilt das gesprochene Wort!
- Meine Damen und Herren,
-
im April des vorigen Jahres hatte die PDS-Fraktion
vorgeschlagen, die Gemeinde Heuersdorf ab sofort wieder in
angemessenen Umfang an der Förderung des Freistaates Sachsen
zur Dorfentwicklung zu beteiligen. Des weiteren sind wir der
Meinung, dass Heuersdorf für die seit längerem versagte
Förderung zur Dorfentwicklung einen Nachteilsausgleich in Form
einer einmaligen Sonderzuweisung erhalten sollte. Über die Höhe
ließe sich nach unserer Meinung streiten, nicht aber über
das Soll. Denn zehn Jahre gezielter Benachteiligung sind
durch kein Förderprogramm allein wieder gutzumachen.
Die
Staatsregierung teilte in ihrer Stellungnahme mit, sie werde noch im
Jahre 2001 einen neuen Entwurf des Heuersdorf-Gesetzes
vorlegen. Weiter heißt es in der Stellungnahme - ich zitiere -
: Unter Berücksichtigung dieser Absicht der
Staatsregierung ist es nicht zu vertreten, staatliche Mittel zum
Ausbau der Infrastruktur, zur Erhaltung der Bausubstanz, zur
Landschaftsgestaltung usw. einzusetzen.
Diese
Begründung ist nunmehr hinfällig, denn wir haben heute
Freitag, den 8. Februar 2002. Es liegt kein neuer Entwurf eines
Heuersdorf-Gesetzes vor. Es ist weit und breit keiner in
Sicht. Also können wir feststellen, dass der Grund für die
Versagung einer Förderung der Gemeinde Heuersdorf weggefallen
ist und folglich einer Förderung nichts mehr im Wege
steht.
Die Staatsregierung bemüht auch die Sächsische
Haushaltsordnung, um zu begründen, dass die Gemeinde aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit keinen Anspruch auf staatliche
Mittel habe. Gestatten Sie mir dazu zwei Anmerkungen.
Die
erste Anmerkung: Was sind denn eigentlich Staatliche Mittel?
Doch nicht Mittel des Staates, sonder Mittel aus der Erhebung von
Steuern und Abgaben aller Art. Auch die Einwohner von Heuersdorf
haben doch auf vielfältige Art und Weise zur Mehrung dieser
Steuermittel beim Staat beigetragen. Vom Nutzen dieser Mittel aber
werden sie seit Jahren vollständig ausgeschlossen. Das ist doch
die Wahrheit. Nicht einmal ein Minimum an Dorferhaltung wird
unterstützt.
Die zweite Anmerkung: Wenn hier die
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsprinzipien als Argument
des Versagens einer Förderung der Dorfentwicklung bemüht
wird, so muss ich Ihnen sagen, da gibt es ganz andere Entscheidungen
der Staatsregierung, wo das wirklich zwingend erforderlich gewesen
wäre. Schauen Sie in den Rechnungshofbericht von 2001. Dort
finden Sie ein neues Kapitel unter dem Titel: Frühere
Jahresberichte: nachgefragt. Und daraus möchte ich eine Passage
zitieren:-
- Die Stiftung Wald für Sachsen hatte 1996
vom SML - also dem Landwirtschaftsministerium - eine Zuwendung von
10 Mio. DM zur zinsgünstigen Anlage mit der Zweckbindung
erhalten, aus den Erträgen die Ausgaben für den
Geschäftsbetrieb zu finanzieren. Weiterhin wurden der Stiftung
im Zeitraum 1997 bis 2001 ratenweise 25 Mio. DM zur
Altlastensanierung auf ehemaligen Truppenübungsplätzen zur
Verfügung gestellt. So meine Damen und Herren, jetzt
kommt das, worauf es mir unter der Rubrik
Wirtschaftlichkeitsprinzipien ankommt. Ich zitiere weiter: Die
Erforderlichkeit der Zahlungen, insbesondere in dieser Höhe ist
nicht geklärt. Die Stiftung hatte von den 25 Mio. DM jedenfalls
bis Ende 1998 lediglich 1,8 Mio. DM verbraucht, jedoch erhebliche
Zinsgewinne erzielt. Zudem hat die Stiftung für rund 1,3 Mio.
DM Baumaßnahmen geleistet, die wegen des Verstoßes gegen
naturschutzrechtliche Bestimmungen zum größten Teil
rückgängig gemacht werden mussten. So und nun kommt
der eigentliche Punkt: Die Staatsministerien für Umwelt
und Landwirtschaft sowie der Finanzen lehnen Nachverhandlungen mit
dem Ziel einer teilweisen Rückführung dieser Mittel an den
Freistaat weiterhin ab.
-
- Der Bürgermeister von Heuersdorf , Herr
Bruchmann, hätte sich über die 1,3 Mio. Mark riesig
gefreut. Und er hätte eines garantiert: Die Baumaßnahmen
werden Menschen, werden den Bürgerinnen und Bürgern von
Heuersdorf noch über Jahre zu Gute kommen. Denn es steht in den
Sternen, ob die Vorgaben des Sächsischen
Verfassungsgerichtshofes für ein Heuersdorf-Gesetz jemals
erfüllt werden können.
-
- Das Heuersdorf-Gesetz ist bisher ein
Fata Morgana geblieben. Die beabsichtigte Zerstörung von
Heuersdorf steht unserer Meinung nach noch aus einem anderen Grund
im Widerspruch zur Sächsischen Verfassung. Die Verfassung
schreibt in Artikel 10 Absatz 1 den Schutz der Landschaft als
Ganzes einschließlich ihrer gewachsenen Siedlungsräume
vor. Die Gemeinde Heuersdorf ist seit 700 Jahren ein gewachsener
Siedlungsraum. Trotz aller Abwerbungsversuche der Mibrag wohnen
immer noch 180 Menschen dort (Stand Ende 2001). Das ist alles andere
als eine kleine Clique. Sie haben im vergangenen Juni
ihren Bürgermeister Horst Bruchmann einstimmig gewählt,
übrigens mit der höchsten Wahlbeteiligung in ganz Sachsen.
Sie wollen jetzt ihr Dorf erneuern, ihre denkmalgeschützten
Häuser sanieren, ihre kommunalen Gebäude instandhalten.
Das bedeutet viele neue Aufträge für das regionale
Handwerk.
Bitte nennen Sie uns den Anlass, weshalb die
Bürgerinnen und Bürger von Heuersdorf geächtet werden
müssen? Etwa nur aus dem Grund, dass sie sich erlaubten, ihre
durch den Rechtsstaat verbrieften Rechte in Anspruch zu nehmen.-
Meine Damen und Herren, es ist eine politische
Entscheidung, die die PDS-Fraktion hier mit dem Antrag begehrt und
keine buchhalterische. Obwohl, diese Entscheidung für
Heuersdorf wird sogar nach dem im Fachchinesisch der
Finanzbuchhalter strapazierten Begriff der Rentierlichkeit
vertretbar sein. Zwar wird keine vollständige Rentierlichkeit
eintreten, aber eine -zigtausendmal größere als die in
der Königsbrücker Heide. Letzteres lässt sich nur mit
dem Wort Vergeudung darstellen.
Schlusswort-
Sachsen braucht nicht ein Heuersdorf weniger. Es
braucht Hunderte mehr davon. Die gleichen finanziellen
Startbedingungen stehen auch Heuersdorf zu, die allen anderen
sächsischen Gemeinden bereits gewährt worden sind. Alles
weniger wäre eine Fortsetzung der Benachteiligung, die unser
Antrag nun für allemal aufheben soll.